Brandschutzbeauftragter (extern)

Wer kümmert sich eigentlich um die ganzen Brandschutz-Themen im Unternehmen? Nicht immer ist ein Brandschutzbeauftragter gefordert. Sollte es keinen benannten Brandschutzbeauftragten geben gehen diese Aufgaben immer automatisch an die Geschäftsführung über. Mit allen Rechten und Pflichten. Immer mehr Unternehmen sind sich der Tragweite dieser Aufgaben bewusst, möchten jedoch aus den verschiedensten Betriebsgründen keine interne Stelle schaffen und greifen daher auf externe Brandschutzbeauftrage wie mich zurück. Als externer Dienstleister führt dies im Unternehmen zu einer deutlich größeren Akzeptanz im Bereich Brandschutz.



Benannter externer Brandschutzbeauftrager in Ihrem Unternehmen gemäß DGUV 205-003
Beispielhaft können folgende Leistungen enthalten sein:


- Mitwirken bei der Ermittlung von Brandgefahren im Betrieb
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und Stoffen
- Überprüfen von festgelegten Brandschutzmaßnahmen
- Unterstützen bei den jährlichen Brandschutzunterweisungen
- Erstellen/Fortschreiben Brandschutzordnungen (Teile A, B und C)
- Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Teilnehmen an behördlichen Brandverhütungsschauen
- Unterstützen des Auftraggebers bei Gesprächen mit Brandschutzbehörden, Feuerwehren, Feuerversicherern, Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsämtern, usw.


Den genauen Aufgabenumfang legen wir dabei gemeinsam fest. Hierzu treffen ich mich gerne zu einem Vorgespräch mit Ihnen.


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